Yasmin Kainer und Daniel Tibi OSB
Die Aufnahme Geschiedener in das Noviziat
Kirchenrechtliche Grenzen und Möglichkeiten
Dass Geschiedene um Aufnahme in ein Kloster bitten, ist keine Ausnahme mehr. Da eine staatliche Scheidung keine Auswirkung auf die kirchliche Gültigkeit einer Ehe hat, steht der Aufnahme Geschiedener in das Noviziat das Zulassungshindernis der bestehenden Ehe entgegen. Geschiedenen Eintrittsinteressenten sollte aber nicht vorschnell eine Absage erteilt werden. Das Kirchenrecht bietet Wege, Geschiedenen die Aufnahme in ein Kloster zu ermöglichen, wenn die Gemeinschaft sie für geeignet hält und sie aufnehmen möchte.
Aus Erbe und Auftrag 3/24, Seite 311-321