Amtsautorität und Mitverantwortung (Ordensrecht 26)
In der Begleitung von Generalkapiteln nehme ich immer häufiger eine Spannung wahr, wenn es darum geht, die Amtsautorität eines Oberen und die Mitverantwortung (Partizipation) aller an der Leitung der Gemeinschaft zu umschreiben. Ideal und Wirklichkeit des Leitungsamtes brechen auseinander. Die uns seit Kindesbeinen selbstverständliche demokratische Grundverantwortung aller durch Beteiligung, Beratung und Entscheidung stößt innerkirchlich an Grenzen. Der kirchenrechtlich klar umschriebene Begriff „Oberer“ wird in Diskussionen um die Änderung von Konstitutionen gern ersetzt durch „Verantwortlicher“ oder „Leitungsteam“. Autorität wie auch Begriffe, die ein Oben und Unten signalisieren, scheinen suspekt zu sein. Die Diskussion über Kompetenz, Abgrenzung, Autorität und in all dem über Leitungsmodelle und Leitungskompetenz nimmt kein Ende.
Aus Erbe und Auftrag 2/14, Seite 212-216


