„Wir nehmen wach die derzeitigen Entwicklungen wahr“
Interview mit Äbtissin Franziska Lukas OSB / Dinklage
Die Autorität der Äbtissin ist ihr von ihren Schwestern übertragen worden. Sie wählen sie aus ihrer Mitte. Wenn die Gewählte das Amt der Äbtissin übernimmt, hat sie die Gesamtverantwortung für das Kloster, die Gemeinschaft und das Wohl jeder einzelnen Schwester. In diesem Sinn ist die Autorität eine väterlich-mütterliche. Der heilige Benedikt, unser Ordensgründer, sieht das Amt der Äbtissin in Beziehung zu Jesus Christus. Benedikt spricht herausfordernd von der "Stellvertreterin Christi". So hat sie in erster Linie Anwältin des Evangeliums zu sein. Als solche ist sie niemand anderem Rechenschaft schuldig als Gott allein. Ich formuliere es lieber anders: sie ist in allem Gott Rechenschaft schuldig; alles, was sie tut, lässt und entscheidet, soll sie aus der Perspektive Gottes betrachten und prüfen. Ihre Autorität ist also eine Gott-gebundene Autorität.
Aus Erbe und Auftrag 4/20, Seite 458-461