Dominicus M. Meier OSB

Zum kirchlichen Brauch des Messstipendiums (Ordensrecht 25)

„Herr Pater, ich möchte eine Messe kaufen!“ – mit diesen Worten stand vor einiger Zeit eine Frau mittleren Alters an unserer Klosterpforte. Sie erzählte vom plötzlichen Unfalltod ihres Mannes und ihren Schuldgefühlen. Am Morgen hätten sich noch über Unwesentliches gestritten, und nun sei er tot. Sie könne nun nichts mehr für ihn tun, außer für ihn zu beten und eine Messe zu bestellen. Sie sei nicht unbedingt so ganz katholisch, aber ihre Eltern hätten in schwierigen Familiensituationen immer Messen gekauft. Dies wolle sie nun auch.
Solche Gesprächssituationen verstärken bei manchen Menschen das Unverständnis und die Ablehnung für den kirchlichen Brauch des Messstipendiums. Der Sinn dieser gesamtkirchlichen Praxis scheint heute abhandengekommen zu sein. Wie kann man einem Priester nur Geld geben, damit er im Anliegen des Gebers eine Messe feiert oder eines Verstorbenen in der Eucha¬ristiefeier gedenkt? Zu dieser grundsätzlichen Anfrage gesellen sich oft die Fragen nach der Weitergabe von Stipendien oder der Zulässigkeit eines Stipendiums bei sonntäglichen Wortgottes-Feiern.

Aus Erbe und Auftrag 4/13, Seite 448-454

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