Dominicus M. Meier OSB
Recht als Grundlage für ein gerechtes und barmherziges Handeln 2 (Ordensrecht 33)
Die Erfüllung der Gerechtigkeit ist die entscheidende Grundlage dafür, dass überhaupt Liebe und Barmherzigkeit zum Tragen kommen können:“ So schrieb Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Dives in misericordia vom 30. November 1980. Alle auf das Erbarmen ausgerichteten Strukturen brauchen als Basis die Gerechtigkeit. Liebe und Barmherzigkeit sind kein Ersatz für die Anforderungen der Gerechtigkeit. Was ist gerecht und welche Voraussetzungen braucht dann das kirchliche Rechtssystem?
Aus Erbe und Auftrag 3/16, Seite 336-340