Dominicus M. Meier OSB

Amtsautorität und Mitverantwortung (Ordensrecht 26)

In der Begleitung von Generalkapiteln nehme ich immer häufiger eine Span¬nung wahr, wenn es darum geht, die Amtsautorität eines Oberen und die Mitverantwortung (Partizipation) aller an der Leitung der Gemeinschaft zu umschreiben. Ideal und Wirklichkeit des Leitungsamtes brechen auseinander. Die uns seit Kindesbeinen selbstverständliche demokratische Grundverantwortung aller durch Beteiligung, Beratung und Entscheidung stößt innerkirch¬lich an Grenzen. Der kirchenrechtlich klar umschriebene Begriff „Oberer“ wird in Diskussionen um die Änderung von Konstituti¬onen gern ersetzt durch „Verantwortlicher“ oder „Leitungsteam“. Autorität wie auch Begriffe, die ein Oben und Unten signalisieren, scheinen suspekt zu sein. Die Diskussion über Kompe¬tenz, Ab¬grenzung, Autorität und in all dem über Leitungsmodel¬le und Leitungs¬kompetenz nimmt kein Ende.

Aus Erbe und Auftrag 2/14, Seite 212-216

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