Dominicus M. Meier OSB

Loyalität als Anstellungsvoraussetzung (Ordensrecht 21)

Zu den Besonderheiten kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen gehört es, dass die Kirchen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewisse Verhaltensregeln verlangen, die nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern auch die persönliche Lebensführung betreffen. Die Loyalitäts-pflicht verlangt vom Dienstnehmer, dass er sein Verhalten so ausrichtet, dass Inte¬ressen des Dienstgebers nicht verletzt werden. Daher verwundert es nicht, dass die kirchlichen Loya-litätsobliegenheiten wieder einmal auf dem Prüfstand stehen, nicht nur aufgrund einer Ent-scheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 23. September 2010 (Nr. 1620/03), sondern auch aufgrund verschiedener parlamentari¬scher Debatten, die unter der Überschrift geführt wurden: Arbeitsrechtliche Loyalitätspflicht contra Menschen-rechte.

Aus Erbe und Auftrag 4/12, Seite 448-453

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