Dominicus M. Meier OSB

Die Klausurformen nach c. 667 CIC. Ordensrecht (12)

Viele Menschen sind auf der Suche nach ihrem Ort. In der Vielfalt der Möglichkeit halten sie Ausschau nach einem Ort, der für sie zum Lebensort werden kann, an dem sie entschieden ihr Leben leben können. Für Benedikt von Nursia scheint dies der Ort innerhalb der Klostermauern zu sein. Er unterscheidet hinsichtlich der mönchischen Lebenswelt zwischen außen und innen und weist dem inneren Bereich das Seelenheil zu, während der äußere Bereich dem Treiben der Welt vorbehalten ist. Der geschützte Klausurbereich ist für Benedikt notwendige Voraussetzung für die Einübung in die Instrumente der guten Werke (RB 4) und Ansporn, die eigene Berufung an diesem Ort (stabilitas loci) entschieden zu leben.

Aus Erbe und Auftrag 4/09, Seite 434-438

« zurück