Dominicus M. Meier OSB
Dienstgemeinschaft Kirche (Ordensrecht 20)
In letzter Zeit tauchen immer wieder Fragen auf nach der Rechtmäßigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts, der Tragfähigkeit des Dritten Weges“ und den Folgen für kirchliche Einrichtungen. Die erneute parlamentarische Diskussion lässt Unsicherheit außerhalb wie innerhalb der Kirche erkennen. Außerdem ist das System des kirchlichen Arbeitsrechts innerhalb der deutschen Rechtsordnung durch eine Reihe von Verfahren, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2010 geführt hat, sozusagen einer externen europäischen Prüfung unterzogen worden. Mit der Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse haben die Deutschen Bischöfe ihrerseits am 20. Juni 2011 ein neues und doch nicht ganz neues Span¬nungsfeld im Verhältnis zu den päpstlichen Orden aufgetan, in dem über die bin¬dende Kraft der bischöflichen Grundordnung für die Ordensinstitute und ihre Einrichtungen diskutiert wird.
Aus Erbe und Auftrag 3/12, Seite 310-315