Daniel Tibi OSB

Eine Ehe von Geist und Gesetz

Spirituelle und juristische Elemente in Konstitutionen
Eine isolierte Form wird leicht zum bloßen Formalismus; eine Spiritualität ohne Wurzeln kann zu einem folgenlosen Spiritualismus verblassen. Das gilt auch für monastische Konstitutionen. Der Verfasser behandelt die entsprechenden nachkonziliaren Vorgaben für das Eigenrecht der Orden, skizziert juristische und spirituelle Elemente für Konstitutionen, fragt nach der Rolle der Benediktsregel und würdigt die Konstitutionen einzelner benediktinischer Kongregationen.

Aus Erbe und Auftrag 2/23, Seite 184-195

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