Dominicus M. Meier OSB

Der kirchenrechtliche Ort der movimenti. Ordensrecht (11)

Der Terminus movimenti ist ein Sammelbegriff für Neue Bewegungen und Geistliche Gemein¬schaften, die insbesondere seit dem II. Vatikanischem Konzil in zunehmender Zahl gegründet wurden (vgl. CL 30) und eine eigene Laienspiritualität in der katholischen Kirchen entwickelten. Sie verstehen sich alle aufgrund eines sie verbindenden Gründer- oder Gründungscharismas als Zusammenschlüsse von Personen verschiedener Lebenssituationen und Stände (Eheleute, Alleinstehende, zölibatär Lebende, junge u. alte Menschen, Priester, Ordensleute, interkonfessionell).

Aus Erbe und Auftrag 2/09, Seite 200-202

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