Dominicus M. Meier OSB

Amtsautorität und Mitverantwortung II (Ordensrecht 27)

Im ersten Teil dieses Beitrags habe ich die konziliaren und kirchenrechtlichen Grundlagen für das Zueinander von Amtsautorität und Mitverantwortung aller in den Blick genommen. Das II. Vatikanische Konzil wie auch der kirchli¬che Gesetzgeber fordern, alle Mitglieder stär¬ker an der Leitung der Gemein¬schaft zu beteiligen; das bedeutet gleichzeitig Pflichten, z.B. an Ratsitzungen oder Wahlen teilzunehmen. Mitver¬antwortung gelingt nur, wenn Obere und Rats¬mit¬glieder kontinuierlich und in wechselseitigem Respekt ihre Aufgaben wahrnehmen. Gemeinschaften benediktinischer Observanz finden dieses Zusammenspiel schon in den grundlegenden Kapiteln der Benediktsregel.

Aus Erbe und Auftrag 3/14, Seite 325-329

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